Berufliche Schule Aulendorf - kfm. und gew. Berufsschule

 

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Informationen zum Klassensprecher/in

Die gesetzlichen Grundlagen findet man im Schulgesetz Baden-Württemberg §§ 63, 65-67, 70 und in der SMV-Verordnung §§ 3-8, 10, 13.

Fähigkeiten:

Der Klassensprecher sollte frei sprechen und gut argumentieren können - einen netten Umgangston haben, Probleme erkennen und formulieren können - Kontakt zu allen Mitschülern haben - bereit sein, sich für die Klasse und im Schülerrat zu engagieren - unparteiisch sein - Interesse an der Klassengemeinschaft haben - Rechte und Pflichten der Schüler kennen - kompromissbereit sein.

Aufgaben

Der Klassensprecher

  • vertritt die Interessen der Schüler der Klasse;
  • gibt Anregungen, Vorschläge und Wünsche einzelner Schüler oder der ganzen Klasse; an Lehrer, Schulleiter oder Elternvertreter weiter;
  • trägt Beschwerden und Kritik den Lehrern oder dem Schulleiter vor;
  • unterstützt einzelne Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte;
  • vermittelt bei Streit unter Schülern;
  • vermittelt bei Schwierigkeiten zwischen Klasse und Lehrer;
  • beruft die Klassenschülerversammlung; leitet die Diskussion und sorgt dafür, dass Beschlüsse auch ausgeführt werden;
  • nimmt an den Sitzungen des Schülerrates teil und informiert die Klasse darüber;
  • wirkt bei Aufgaben mit, die der Schülerrat sich selber stellt;
  • kann zu geeigneten Punkten zu Klassenpflegschaftssitzungen eingeladen werden.

Der Klassensprecher darf nicht

  • der verlängerte Arm des Klassenlehrers sein, oder der Aufpasser in der Pause;
  • derjenige sein, der alles alleine machen soll;
  • derjenige sein, der alle Probleme lösen kann;
  • derjenige sein, der alle Dummheiten der Klasse mitmacht;
  • ein „Supergenie" sein, das alle Ideen liefern soll;
  • einer sein, den man wählt und dann im Stich lässt;
  • einer sein, der nur mit dem Lehrer redet, wenn er Kritik anbringen muss.

Schülermitverantwortung ist auch Interessenvertretung der Schüler. Die Interessen der Schülerinnen und Schüler werden von gewählten Personen vertreten, so z. B. von einem Klassensprecher oder von einer Schülersprecherin.

 

Diese Schülervertreterinnen und Schülervertreter gilt es zu wählen. Zu jeder Wahl gehören Informationen:

  • Wann wird gewählt?
  • Wer darf wählen und wer kann gewählt werden?
  • Wie wird gewählt?
  • Welche Aufgaben haben die Gewählten?

Für alle Wahlen, so auch im SMV-Bereich, gelten die Grundsätze demokratischer Wahlen und diese lauten:

Die praktische Umsetzung zeigt die Klassensprecherwahl. In einer Informationsstunde zur SMV oder einer Verfügungsstunde der Klasse lassen sich die Wahlen vorbereiten. Natürlich werden auch Kandidaten und Kandidatinnen benötigt. Die Aufforderung zu kandidieren geht an alle.

Klassensprecherwahl

Alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenschülerversammlung. Diese wählt den Klassensprecher / die Klassensprecherin und deren Stellvertreter.

  • Die Wahl ist spätestens in der 3. Unterrichtswoche durchzuführen. Der genaue Wahltermin ist in der Klasse abzuklären.

Der Wahlleiter führt die Wahl durch; dies ist der bisherige Klassensprecher bzw. sein Stellvertreter, ansonsten der Klassenlehrer, auf keinen Fall jemand, der kandidiert.

Ablauf der Wahl

  • Die Wahlen zum Klassensprecher und Stellvertreter sind getrennt durchzuführen.
  • Der Wahlleiter fragt nach Kandidaten und Kandidatinnen und notiert diese an der Tafel. Natürlich kann man sich selber nennen oder Namen von Mitschülerinnen und Mitschülern. Die Genannten werden gefragt, ob sie bereit sind zu kandidieren.
  • Ist die Kandidatenliste beendet, kann jeder sich vorstellen und sich äußern.
  • Die Wahlen sind geheim, jeder erhält also einen Stimmzettel und jeder hat gleichviel Stimmen, bei dieser Wahl eine Stimme. Niemand kann andere beauftragen für ihn zu wählen, auch kann niemand für einen anderen wählen. Niemand muss wählen, auch leere oder ungültige Stimmzettel können abgegeben werden.
  • Die Stimmzettel werden eingesammelt und von Wahlhelfern, die die Klasse bestimmt, ausgezählt.
  • Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat, bei Stimmengleichheit wird die Wahl wiederholt, danach entscheidet das Los.
  • Zum Abschluss wird der Gewählte gefragt, ob er die Wahl annimmt.